Erstkonsultation, jeweils die erste Stunde (dieser Preis schließt Vor- und Nachbereitungszeiten mit ein) |
60,- € | |
jede weitere Stunde | 30,- € |
Biologisches Dekodieren / EFT
Homöopathie
Die Preise orientieren sich am Leistungsverzeichnis klass. Homöopathie (LVKH)
LVKH Ziffer 2.0 | Erstanamnese Erwachsene / Kinder / Säuglinge (bis 1 Jahr) Ausführliches Gespräch mit dem Patienten zu seiner Krankengeschichte und anschließender Auswertung (einmalige Gebühr bei der erstmaligen Behandlung des Patienten) |
130,- / 90,- / 60,- € * |
LVKH Ziffer 2.1 bzw. 4.1 | Folgetermin zur Verlaufsbeurteilung der homöopathischen Behandlung und zur Bestimmung des weiteren Vorgehens (auch fernmündlich) |
30,- € * je begonnene halbe Stunde |
LVKH Ziffer 2.2 | Akutbehandlung Der Preis gilt nur, wenn es sich nicht um eine chronische oder akut-chronische Beschwerde handelt. Ansonsten ist eine ausführliche Erstanamnese nach LVKH-Ziffer 2.0 erforderlich und wird auch als solche berechnet. |
30,- € * je begonnene halbe Stunde |
LVKH Ziffer 4.0 bzw. 5.0 | Beratung (auch fernmündlich) |
15,- € je begonnene halbe Stunde |
In der Praxis verabreichte Arzneimittel | kostenlos | |
* In den Preisen der LVKH Ziffern 2.0, 2.1, 2.2 und 4.1 sind die Fallanalyse- und Repertorisationsarbeiten, die nach dem eigentlichen Patientenkontakt noch durchgeführt werden, schon mit inbegriffen. |
Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig. Ich verpflichte mich jedoch zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
Im begründeten Einzelfall sind sozialverträgliche Sonderregelungen möglich. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf an.
Zahlungsmodalitäten
Die Kosten für die Erstanamnese sind unmittelbar nach dem Anamnesegespräch bar zu entrichten. Kosten für Folgekonsultationen und Beratungen fasse ich in Sammelrechnungen zusammen sofern es sich um Beträge unter 30,- € handelt. Diese Rechnungen sind dann innerhalb der angegeben Zahlungsfrist von Ihnen per Überweisung auf das dafür angegebene Konto einzuzahlen.
Hinweis für Patienten mit einer Privat- oder Zusatzversicherung:
ACHTUNG! Der Behandlungsvertrag besteht ausschließlich zwischen mir als Behandlerin und Ihnen als Patient. Die Rechnungsbegleichung hat unabhängig von der Höhe und dem Zeitpunkt der Erstattung durch Ihre Versicherung zu erfolgen. Also unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Heilpraktikerrechnung erstattet, ist der Rechnungsbetrag vollständig und termingerecht an mich zu bezahlen.
Ihr Termin
Ich bitte Sie zu beachten, dass ich eine Bestellpraxis führe. Dadurch bleiben Ihnen lange Wartezeiten erspart. Ein mit Ihnen vereinbarter Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) ab. Nicht abgesagte Termine werden mit 30 € in Rechnung gestellt.
Versicherung
Fast alle gesetzlich Krankenversicherte ohne private Zusatzversicherung tragen die Behandlungskosten für Heilpraktiker zurzeit noch komplett selbst (einzige Ausnahme: Mitglieder der IKK-Südwest siehe https://www.ikk-suedwest.de/leistungen/alternative-heilmethoden/).
Manche Patienten besitzen bereits eine Zusatzversicherung für Zahnersatz, Brille oder Ähnliches. Einige dieser Versicherungen enthalten in ihren Versicherungspaketen auch die Erstattung von Heilpraktikerleistungen. Es lohnt sie dies nachzuprüfen.
Von vielen Krankenkassen wird die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für Behandlungen beim Heilpraktiker angeboten. Aber prüfen Sie genau, ob sich das für sie auch lohnt. Informieren und Tarife vergleichen können Sie unter anderem bei der Heilpraktikerversicherung.